Alle Krankenkassen gehen heute davon aus das, die meisten Patienten sich mehr Wahlfreiheit bei den Naturheilverfahren und eine bessere Versorgung im Krankenhaus wünschen.
Einige dieser Kassen schöpfen dabei den gesetzlichen Rahmen sogar voll aus. Da der Gesetzgeber hier unüberwindbare Grenzen gesetzt hat, werden aber viele wünschenswerte Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
Hier helfen Zusatzversicherungen weiter, da Sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Kasse bieten. Als Privatpatient haben Sie dann die Möglichkeit sich mit umfassenden Leistungen behandeln zu lassen.
- Ambulante Behandlungen mit Naturheilkunde und verordneter Naturarzneimittel
durch Ihren Heilpraktiker - Zahnärztliche Behandlungen (Zahnprophylaxe, Zahnerhalt, Zahnersatz)
- Stationäre Krankenhausversorgung und Chefarztbehandlung.
Kostenerstattung in unserer Praxis
Bei gesetzlichen Versicherungen ist die ärztliche Mindestversorgung im Zuge der medizinischen Notwendigkeit gesichert. Eine darüber hinausgehende, ganzheitliche Versorgung erfordert grundsätzlich Ihre Eigenbeteiligung. Unsere Praxis ist eine reine Privatpraxis ohne Kassenzulassung.
Ihr Wunsch, das ergänzende private Leistungen übernommen werden, können lediglich Private und/oder Zusatzversicherungen ermöglichen.
Die möglichen Regelungen zur Übernahme und/oder Teilerstattung von Heilpraktikerkosten ist Ihren Versicherungsbedingungen zu entnehmen, oder dort telefonisch anzufragen.
Die Auswahl und der Umfang der Behandlung richtet sich nach der Art der Erkrankung, dem Schwierigkeitsgrad und dem Umfang der therapeutischen Maßnahme. Die Erstellung der Praxisrechnung lehnt sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH von 1985).
Bezüglich der Erstattung beachten Sie bitte folgendes:
- Die Kosten der Therapien sowie der verordneten Heilmittel werden durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht übernommen.
- Eine Übernahme der Behandlungskosten und Heilmittel durch Beihilfefestsetzungsstellen unterliegt i.d.R. einer Einzelprüfung und erfolgt daher nicht immer.
- Die Übernahme der Behandlungskosten sowie der verordneten Heilmittel durch die privaten Krankenversicherer erfolgt sehr unterschiedlich. Dieses hängt vom jeweiligen Tarif ab oder ob es sich um eine Voll- oder Zusatzversicherung handelt.
Qualitätsaussage über unsere komplementären Leistungen
Die Hufelandgesellschaft hat ein anerkanntes Leistungsverzeichnis veröffentlicht, deren Verfahren von den meisten Privat und/oder Zusatzversicherungen erstattet werden. Hierin finden ebenfalls die Leistungen zur Feldenkrais-Methode vollste Anerkennung und Erstattungsgrundlage für individuelle Anwendung in Einzel- und Gruppenstunden.
In unserer Privatpraxis kommen naturheilkundlich anerkannte Leistungen, die als komplementäre Verfahren gemäß dem Hufelandverzeichnis als anerkannt gelten, zur Anwendung.
