Kostenerstattung durch Ihre Krankenkasse

Alle Krankenkassen gehen heute davon aus das, die meisten Patienten sich mehr Wahlfreiheit bei den Naturheilverfahren und eine bessere Versorgung im Krankenhaus wünschen.
Einige dieser Kassen schöpfen dabei den gesetzlichen Rahmen sogar voll aus. Da der Gesetzgeber hier unüberwindbare Grenzen gesetzt hat, werden aber viele wünschenswerte Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen.
Hier helfen Zusatzversicherungen weiter, da Sie eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Kasse bieten. Als Privatpatient haben Sie dann die Möglichkeit sich mit umfassenden Leistungen behandeln zu lassen.

  • Ambulante Behandlungen mit Naturheilkunde und verordneter Naturarzneimittel
    durch Ihren Heilpraktiker
  • Zahnärztliche Behandlungen (Zahnprophylaxe, Zahnerhalt, Zahnersatz)
  • Stationäre Krankenhausversorgung und Chefarztbehandlung.

 

Kostenerstattung in unserer Praxis

Die Erstellung der Praxisrechnung lehnt sich an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) von 1985.

Bezüglich der Erstattung beachten Sie bitte folgendes:

  • Die Kosten der Therapien sowie der verordneten Heilmittel werden durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nicht übernommen.
  • Eine Übernahme der Behandlungskosten und Heilmittel durch Beihilfefestsetzungsstellen unterliegt der Einzelprüfung und erfolgt daher nicht immer.
  • Die Übernahme der Behandlungskosten sowie der verordneten Heilmittel durch die privaten Krankenversicherer erfolgt sehr unterschiedlich. Dieses hängt vom jeweiligen Tarif ab oder ob es sich um eine Voll- oder Zusatzversicherung handelt. Auch hier erfolgt eine Einzelprüfung.