FAQ: Heilpraktikerausbildung

„Wann gibt es Ferien ?“

Unterrichtsfreie Zeiten orientieren sich an die Schulferien NRW mit 6 bis max. 8 Wochen/Jahr. Grundsätzlich gibt es: 1 Woche Osterferien, 2 Wochen Sommerferien, 2 Wochen Weihnachtsferien; 1 Woche Herbstferien wird i.d.R. Sommer oder Weihnachten einbezogen. Fallen Feiertage im lfd. Jahr auf einen Unterrichtstag, wird ein Ersatztag angeboten.

„Gibt es Skripte zum Unterricht?“

Ja. Unsere Lehrskripte zählen zu den Ausbildungsgrundlagen und umfassen grundsätzlich die anatomischen und physiologischen Grundlagen des jeweiligen Organssystems, sie unterliegen unserem Copyright.

„Gibt es Abend- oder Wochenendkurse ?"

Es gibt wahlweise einen fortlaufenden Vormittagsunterricht (Donnerstags) und einen Abendunterricht (Mittwochs) zur Heilpraktikerausbildung. An vereinzelten Samstagen (12 über den ges. Ausbildungszeitraum) bieten wir in Ergänzung zur Ausbildung bereits Prüfungsvorbereitungsseminare für unsere Teilnehmer an, sowie im Rahmen der Fortbildung in Therapieverfahren bspw. Kinesiologie, Homöopathie, Injektionstechniken, an Wochenenden (Sa./So.).

„Wenn mein Prüfungstermin später ist, als mein Ausbildungsende, was dann?“
Das wäre eigentlich der Idealfall, ohne Zeitdruck und gut vorbereitet in die Prüfung zu gehen !  Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, bis zum Überprüfungstermin weiterhin am lfd. Unterricht teilzunehmen, und damit die Zeit bis zum Überprüfungstermin effektiv innerhalb des Klassenverbandes „zu überbrücken“. Das hat außerdem den Vorteil, dass Sie den Stoff aktiv mit und vor der Gruppe wiederholen, Unterstützung in der Gemeinschaft finden, bevorzugt zu den Fragestellungen eingebunden werden, intensiv gefordert werden „zu sprechen“ und Ihr Wissen vor der Gruppe noch effektiver zu präsentieren lernen. Außerdem gewähren wir unseren Teilnehmern für diesen Zeitraum einen reduzierten Teilnahmebetrag.
„Gibt es eine Anwesenheitspflicht?“

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie anwesend sein; da es Ihr lernen faktisch unterstützen und fördern wird. Wir bieten einen "Frontalunterricht", der die Zusammenhänge und möglichen Verknüpfungen aufzeigt  - dieser fachlich und pädagogisch wichtige Aspekt fehlt natürlich, wenn Sie nicht am Unterricht selbst teilnehmen. 
Kurzweilige Ausnahmen wie Krankheits- Urlaubs- o.a. bedingte Ausfälle sind fachlich leicht aufarbeiten, zumal wir unseren Teilnehmern zeitnah die Inhaltsangaben per E-Mail, bzw. Lehrskripte auf dem Postweg, senden. Bei längerfristigen Fehlzeiten empfehlen wir, Lücken mit Einzelstunden zu überbrücken.

„Kann man nach der Heilpraktikerausbildung als Therapeut arbeiten?“

Therapeutisch tätig werden dürfen Sie grundsätzlich nach Bestehen der Amtsarztprüfung und Vorlage Ihrer Erlaubniserteilung (Bestallungsurkunde) durch das Gesundheitsamt. Wir bieten Ihnen die für die Amtsärztliche Überprüfung notwendigen theoretischen & praktischen Kenntnisse zu erlernen. Bei Aufnahme Ihrer beruflichen Tätigkeit sollten entsprechende therapeutische Maßnahmen zur Behandlung vorhanden sein; oder im Anschluss an Ihre HP-Ausbildung folgen.

„Wie groß sind Ihre Klassen?“

Wir unterrichten grundsätzlich nur in kleinen Klassenverbänden mit 6 - max. 8 Teilnehmern, sodass jeder Teilnehmer gesehen und gehört werden kann, sowie bei praktischen Übungen ausreichend Zeit und eine gute Qualität erzielt werden kann.

In den praktischen Fortbildungskursen gibt es Gruppen von 8 - max. 12 Teilnehmer.

„Kann man bei Ihnen auch den „Kleinen Heilpraktiker“ machen ?“

Nein. Die reine Ausbildung zum „Heilpraktiker Psychotherapie“ ist in seiner Zulassung auf rein psychotherapeutische Maßnahmen begrenzt, d.h. jede Therapieform, bei der Sie mit dem Patienten in unmittelbaren Kontakt/ körperliche Berührung kommen, sind nicht erlaubt.

Diese und andere Einschränkungen entsprechen nicht unserem ganzheitlichen Ausbildungskonzept; welches die grundlegenden Berechtigungen des „Kleinen Heilpraktiker“ letztendlich umfasst.

„Braucht man für die Teilnahme eine medizinische Vorbildung ?“

Nein, unsere Lehrskripte und Unterrichtsinhalte sind konzipiert für Teilnehmer ohne medizinische Vorbildung; Teilnehmer mit Vorkenntnissen profitieren ebenfalls von unserer Pädagogik.

„Was kostet die Amtarztprüfung und wie oft darf man sie wiederholen?“

Die Kosten belaufen sich auf derzeit insges. € 482 (schriftl. + mündl. Überprüfungsgebühr € 210 + € 90; Urkundsgebühr € 52 plus Beisitzerkosten) bei dem Gesundheitsamt Wuppertal. Ein Rücktritt bzw.Terminverschiebung lösen außerdem € 40 an zusätzlicher Bearbeitungsgebühr aus.
Eine gesetzliche Einschränkung hinsichtlich einer Überprüfungswiederholung liegt uns nicht vor; bei wiederholten „Fehltritten“ sollte insbesondere Ihre pädagogische Leitung, ggfls. auch der Amtsarzt von Ihnen angesprochen werden.

„Wie erlangt man letztendlich die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde?“

Der Gesetzgeber schreibt Überprüfungen durch das Gesundheitsamt vor dem Amtsarzt vor.
Man unterscheidet einen theoretischen Teil (Multiple Choise Verfahren), dem sich bei Bestehen Ihr individueller Überprüfungstermin anschließt. Dieser besteht aus aktiver Wissensabfrage, Differenzialdiagnose, Anamnese und Fallstellung sowie praktischen Übungsteilen bzw. der möglichen Untersuchungsmethoden; zwecks amtsärztlicher Feststellung, dass Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit sind.

„Gibt es eine Quereinstiegsmöglichkeit in das laufende Fachthema ?“
Ja. Soweit Sie über fachspezifische Grundkenntnisse verfügen, können Sie auch „Quer“ in ein laufendes Thema einsteigen. Zum Einstiegsmonat stellen wir Ihnen das aktuelle Unterrichtsmaterial dann auch gerne zur Verfügung. Teilnahmevoraussetzung ist ein Vorgespräch mit der Kursleitung, sowie an einen Unterrichtstag teilgenommen zu haben.
„Wie lange dauert die Ausbildung ?“
Nach unserer nunmehr 10jährigen Ausbildungserfahrung für den Heilpraktikerberuf sind 24 Monate Unterrichtszeitraum für Teilnehmer aus medizinischen Bereichen bzw. Heilberufen genauso ausreichend und angemessen, wie für "fremdberufliche" Teilnehmer. Die großen Heilpraktikerverbände empfehlen 3 Ausbildungsjahre; doch 2 Jahre sind bei guter Lehr-und Lernstruktur realistisch.

Ziel unserer Ausbildung ist nicht nur die Vorbereitung auf die amtsärztliche Überprüfung, sondern auch die Hintergründe & Realität eines qualifizierten Praxisalltags mit einzubeziehen.
Die hierfür notwendigen und umfangreichen Grundlagen sind festgelegt, und basieren auf  Kenntnisse der „inneren Medizin“; weitere Details sind dem Lehrplan zu entnehmen.

„Gibt es interne Prüfungen innerhalb der Ausbildung?“

Zu jedem Fach werden im Zuge des Unterrichts Wissensfragen gestellt; teilweise in direkter Ansprache, teilweise in schriftlicher Form. Zweimaljährlich wird eine schriftliche Überprüfungssimulation angeboten.

„Wie setzen sich Ausbildungszeiten bei Ihrem Lehrkonzept zusammen?"
Die Ausbildung beginnt mit Ihrem Einstiegstag, läuft über einen Ausbildungszeitraum von voraussichtlich 24 Monaten plus unterrichtsfreier Zeiträume 6 - max. 8 Wochen/Jahr, und endet i.d.R. automatisch zum Monatsende der endgültigen Erlaubniserteilung durch das Gesundheitsamt.

Ein Beispiel: Ausbildungseinstieg am 04.Juli 2007 -  Sie nehmen erfolgreich an der schriftlichen Überprüfung durch das Gesundheitsamt am 14.Okt.2009 teil, Ihr durch das Gesundheitsamt (GA) mitgeteilter persönlicher Einzelüberprüfungstermin findet am 17.Nov.2009 erfolgreich statt - die Ausbildungsvereinbarung endet somit zum 30.Nov.2009.

Soweit die Einzelprüfung durch das GA für Dezember 2009 oder Januar 2010 terminiert sein sollte, läuft die Ausbildungsvereinbarung entsprechend weiter; hierbei bieten wir unseren Teilnehmern ab dem Zeitpunkt, wo sich der Unterrichtsinhalt wiederholt, einen reduzierten monatl. Betrag an. Dies gilt auch für die Teilnehmer, die ihren Überprüfungstermin „schieben“ (bspw. anstatt im Okt.09 „erst“ im März 2010 zur schriftl. Kenntnisüberprüfung zu gehen).

Selbstverständlich kann man das Ausbildungsverhältnis auch durch Kündigung vorzeitig beenden.

„Wie oft im Jahr ist die gesetzlich vorgeschriebene Amtsarztüberprüfung?“

Die Amtsarztüberprüfung findet zwei Mal jährlich, im März und Oktober, statt. Sie ist zentralisiert, daher ist der theoretische (erste) Teil in jedem Gesundheitsamt eines Bundeslandes gleich. Eine vorherige Anmeldung zur Überprüfungsteilnahme ist dort erforderlich, sowie die Vorlagen eines aktuellen Gesundheitsattests und ein polizeiliches Führungszeugnis.

„Wie viele Stunden muss man am Tag noch lernen?“

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig: ihrem Interesse, ihrer Intension, ihr Lerntyp, ihr Grundwissen / Grundberuf. Je präsenter man im Unterricht ist, desto weniger muss nachgearbeitet werden, jedoch muss grundsätzlich der „alte Stoff“ präsent bleiben… daher rechnen Sie mit 3 -5 Stunden pro Woche.

„Sind Ihre Dozenten alle Heilpraktiker?“

Ja. Mit im Durchschnitt mindest. 8 jähriger Praxiserfahrung und Zusatzqualifikationen in ihren jeweiligen Fachbereichen.

“Welche Voraussetzungen braucht man für Ihre Schule?“

Sie sollten mindestens 21 Jahre alt sein, da die Zulassung als HeilpraktikerIn erst mit dem 25 Lebensjahr erfolgen kann, und mindestens einen Hauptschulabschluss besitzen. Ein medizinisch orientierter Grundberuf ist keine Voraussetzung.

„Darf man sich nach der Amtsarztprüfung selbständig machen?“

Ein Ziel der Ausbildung ist, dass man im Anschluss an die Zulassung selbstständig, eigenverantwortlich, therapeutisch arbeiten kann.
Hierüber sind bei Aufnahme der Tätigkeit das zuständige Gesundheitsamt, Finanzamt, die Berufsgenossenschaft schriftlich zu informieren, sowie eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Es empfiehlt sich die Zugehörigkeit bei einen  Berufsverband.

Sollten Sie in einen Arbeits- bzw. Angestelltenverhältnis stehen, benötigen Sie ggfls. die Zustimmung Ihres Arbeitgebers, wenn Sie sich neben Ihrer dortigen Tätigkeit zusätzlich Selbstständig machen wollen. Auskünfte erteilen auch Berufsverbände u. Steuerberater.

„Gibt es einen staatlichen Zuschuss ?“

Prüfen Sie bitte die Möglichkeit, einen Bildungsscheck des Landes NRW in Anspruch zu nehmen; wir akzeptieren eine entsprechende Vorlage zu den Ausbildungen.

„Wann beginnen bei Ihnen Ausbildungen ?“

Unsere Ausbildungen sind fortlaufend, und ermöglichen damit jeweils vor Beginn eines neuen Fachthemenblockes einen Einstieg. Hierzu bieten wir Interessenten jederzeit die kostenfreie Teilnahme an einen unverbindlichen Probeunterricht sowie ein persönliches Gespräch mit der Kursleitung, um einen für Sie optimalen und kurzfristigen Ausbildungsbeginn abzustimmen.

„Kann ich auch in anderen EU-Ländern oder der Schweiz tätig werden?“

Sie können in Österreich als Heilpraktiker „ohne invasive Maßnahmen“ arbeiten (d.h. Sie dürfen keinerlei Nadeln verwenden; hier bleiben Ihnen die Homöopathie, Phytotherapie und alle manuellen Techniken, Massagen und das breite Feld der Osteopathie). Sie können in einigen Kantonen der Schweiz, zum Teil in Spanien, Großbritannien, Frankreich, Niederlande und Belgien arbeiten; detaillierte Auskünfte erhalten Sie bei den zuständigen Länderministerien. Hinsichtlich außereuropäischer Länder erkundigen Sie sich bitte bei dem zuständigen Konsulat.

„Kann man Ihre Ausbildung unterbrechen, bzw. wie sind die Kündigungszeiten?“

Eine Ausbildung zu unterbrechen ist eine weittragende Entscheidung. Auf der einen Seite können wirtschaftliche Faktoren Beweggründe sein; andererseits eröffnet die bestandene Heilpraktikerüberprüfung eine Vielfalt neuer beruflicher Perspektiven !
Sie sollten überdenken,dass jeder "verpasste" Monat letzendlich an die Gesamtzeit hinten drangehangen und damit auch Kosten verursachen wird; oder Inhalte gar parallel aufgearbeitet werden müssen... Das kann zu einer größeren Belastung werden, als dabei zu bleiben. Wichtig ist, die richtigen Prioritäten zu setzen; gerne beraten wir Sie und helfen weiter !
Eine Kündigung kann nachweislich jeweils 6 Wochen zum Quartalsende in Schriftform erfolgen.

„Kann die Ausbildung verkürzt werden ?“
Soweit Sie sich für eine Ausbildungsverkürzung mit unserer Unterstützung entscheiden, werden wir gemeinsam individuelle Strategien und Lösungen, wie bspw. über Einzelunterricht, finden.